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27.9.2010 von Bärbel.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/hartz-iv-saetze-na-dann-prost/1941942.html
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17.9.2010 von Bärbel.

Nächste Woche will die Bundesregierung so genannte Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze vorlegen. Dabei soll nach Vorstellung von Arbeitsministerin von der Leyen das Gesetz ab Januar 2011 auch einen neuen Namen erhalten, der nicht länger mit dem „negativ besetzten Begriff“„Hartz IV“ in Verbindung gebracht werden könne. Angedacht sind schön klingende Bezeichnungen wie „Basissicherungsgesetz für Erwerbsfähige und ihre Familien“ wobei der Hartz IV-Regelsatz dann als „Basisgeld“ bezeichnet würde.
Mit diesem Etikettenschwindel soll einerseits dem ungebrochenen bundesweiten Widerstand der Montagsdemonstranten, Sozialverbände und Gewerkschaften gegen die Hartzgesetze Rechnung getragen werden, andererseits wird so von geplanten weiteren Kürzungen abgelenkt. Für die Ernährung gibt es heute für Erwachsene nur 118 Euro monatlich, pro Tag 3,94 Euro, für ein 13-jähriges Kind gar nur 2,76 Euro.
Bereits bekannt ist, dass Heizkostenzuschüsse, Elterngeld und Rentenbeiträge komplett für die Menschen gestrichen werden, die von Hartz IV betroffen sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat jetzt eine geplante Manipulation bei der Neuberechnung der Hartz IV Sätze aufgedeckt:
Das Bundesarbeitsministerium will die bisherigen statistischen Grundlagen zur Berechnung des Arbeitslosengeld II Regelsatzes verändern, damit die Sätze nicht ansteigen. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro. Nach dem in den Hartzgesetzen festgelegten „Grundsatz des Lohnabstandsgebotes“ sollen die Bezieher von Arbeitslosengeld II deutlich weniger bekommen als Berufstätige. Basis für die Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.
Dafür werden alle fünf Jahre rund 60.000 Haushalte befragt. Bislang wurden die Lebenshaltungskosten der so genannten „untersten 20 Prozent der sozial schwächsten Einwohner Deutschlands“ zur Berechnung verwendet. Alle Hartz IV Betroffenen wurden zuvor aus der Erhebung heraus genommen. Aus diesen Werten wurde dann der Hartz IV Regelsatz „errechnet“.
Nun beabsichtigt die Bundesregierung nur noch die untersten 15 Prozent der Referenzgruppen heranziehen. „Damit wird der Hartz-IV-Regelsatz verkleinert“, so Rudolf Martens vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Mit dieser Manipulation lässt sich die Berechnung an die politischen Vorgaben anpassen.
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